Einnahmen
Projektabhängig können Pachten, kommunale Beteiligungszahlungen oder weitere Einnahmen entstehen.
Kommunale Wertschöpfung
Neue Energieanlagen können lokale Unternehmen stärken, kommunale Einnahmen ermöglichen und Beteiligungsmodelle eröffnen. Entscheidend ist, wo Investitionen, Aufgaben und Erträge tatsächlich ankommen.

Der wirtschaftliche Blick
Wertschöpfung entsteht nicht automatisch mit jedem Windrad oder Solarmodul. Sie hängt von Eigentum, Finanzierung, Standort, Aufträgen, Beschäftigung und geltenden Abgaben ab.
Projektabhängig können Pachten, kommunale Beteiligungszahlungen oder weitere Einnahmen entstehen.
Planung, Bau, Wartung und Dienstleistungen können regionalen Unternehmen Arbeit geben.
Genossenschaften und andere Modelle können örtliche Investitionen und Mitbestimmung ermöglichen.
Verlässliche Verträge, Betriebsführung und Rückbauvereinbarungen schützen spätere Haushalte.
§ 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz
§ 6 EEG sieht für bestimmte Windenergieanlagen an Land und Freiflächen-Photovoltaikanlagen die Möglichkeit finanzieller Zahlungen an betroffene Gemeinden vor. Im Gesetz ist ein Betrag von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.
Bei Windenergie ist dabei insbesondere die Anlagenleistung und der definierte Umkreis um die Anlage relevant; bei Freiflächen-PV die Standortgemeinde. Mehrere Gemeinden können betroffen sein. Die tatsächliche Zahlungsverteilung sowie die berücksichtigten Strommengen folgen den gesetzlichen Regeln.
Keine automatische Auszahlung: Die konkrete Beteiligung setzt eine wirksame Vereinbarung voraus. Andere bundes- und landesrechtliche Regeln sind zusätzlich zu prüfen. Der folgende Rechner zeigt ausschließlich die Grundumrechnung – keine individuelle Anspruchshöhe.
Geben Sie eine beispielhafte Strommenge ein. Das Ergebnis ist der rechnerische Gesamtwert bei 0,002 € je kWh, ohne Prüfung von Anspruch, Aufteilung oder anrechenbaren Mengen.
Formel: Strommenge × 0,002 €. Ein realer Vertrag und die gesetzlichen Berechnungsdetails können zu anderen Beträgen führen. Keine Finanz- oder Rechtsberatung.
Die entscheidende Frage
Es gibt kein Modell, das für alle Kommunen gleichermaßen passt. Die Alternativen unterscheiden sich nach Einflussmöglichkeiten, Risiko und Ressourcen.
| Modell | Möglicher regionaler Nutzen | Zu prüfende Fragen |
|---|---|---|
| Kommunaler Eigenbetrieb / Stadtwerk | Kommunale Steuerung und potenzielle Erträge aus dem Betrieb | Investitionsfähigkeit, Fachpersonal, Risiken, kommunalrechtliche Vorgaben |
| Projektgesellschaft mit Partnern | Gemeinsame Finanzierung und Risikoteilung | Stimmrechte, Verträge, Ausschüttungen, Ausstiegsregeln |
| Verpachtung kommunaler Flächen | Planbare Pachteinnahmen im Rahmen des Vertrags | Laufzeit, Indexierung, Umweltschutz, Rückbau und Sicherheiten |
| Bürgerenergiegenossenschaft | Mitgliedschaft, Mitbestimmung und mögliche wirtschaftliche Teilhabe | Finanzierungsrisiko, Satzung, Beteiligungshürden, professionelle Leitung |
| Beteiligung nach § 6 EEG | Vertraglich geregelte Zahlungen bei passenden Anlagen | Anlagenart, Gemeindegebiete, Strommengen, Vereinbarungsform |
Langfristig denken
Wer nur auf die Bauinvestition schaut, übersieht häufig Folgekosten und Verantwortlichkeiten. Für eine belastbare Bewertung gehören Betrieb, Wartung, Finanzierung, Versicherungen, Netzanbindung, Rückbau und mögliche Preisänderungen in die Betrachtung.
Regionalwirtschaftliche Effekte sollten mit nachvollziehbarer Methodik ermittelt werden – nicht mit pauschalen Versprechen.

Nein. Die Regelung in § 6 EEG erlaubt Zahlungen unter bestimmten Bedingungen; die Voraussetzungen und eine entsprechende Vereinbarung müssen erfüllt sein. Es handelt sich nicht um eine pauschale gesetzlich garantierte Auszahlung.
Nein. Je nach Anlagenart und Lage können mehrere Gemeinden beteiligt sein. Der gesetzliche Berechnungsrahmen und die vertragliche Vereinbarung sind entscheidend. Der Beispielrechner bildet diese Besonderheiten nicht ab.
Dazu können lokale Aufträge, Einkommen aus Beschäftigung, Pachten, kommunale Einnahmen und Beteiligungserträge gehören. Ob und in welcher Höhe sie entstehen, hängt von den konkreten Projektstrukturen ab.
Nein. Auch Genossenschaften und andere Beteiligungsformen tragen wirtschaftliche Risiken. Vor einer Beteiligung sind Unterlagen, Finanzierung, Geschäftsmodell und individuelle Tragfähigkeit zu prüfen.
Beteiligungsmodelle und Bürgerdialoge können finanzielle Chancen mit gesellschaftlicher Mitwirkung verbinden.
Die folgenden Originalquellen ermöglichen die eigenständige Vertiefung der Inhalte.